Persönlichkeitsrecht – das Recht, in Ruhe gelassen zu werden

Neben einigen „besonderen“ Persönlichkeitsrechten wie dem Namensrecht oder dem Recht am eigenen Bild gewährt vor allem das „allgemeine“ Persönlichkeitsrecht jedermann einen umfassenden Schutz davor, gegen seinen Willen mit Teilen seiner Persönlichkeit an das Licht der Öffentlichkeit gezerrt zu werden. Grundsätzlich kann demnach jeder selbst entscheiden, ob sein Name, sein Bild oder ein von ihm geführtes Gespräch in der Zeitung oder auch im Internet steht bzw. ob es im Internet Nutzerprofile von ihm gibt oder nicht. Auch Unternehmen und Einrichtungen genießen ein sogenanntes Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Der gewährte Schutz gilt aber nicht grenzenlos, sondern ist vielfach mit den Belangen der Presse- und der Meinungsäußerungsfreiheit abzuwägen. Wer an einer Demonstration vor dem Kanzleramt teilnimmt oder wer als Unternehmen einen Sportler sponsert, der des Dopings überführt wird, kann sich gegen die Veröffentlichung eines Bildnisses seiner Person oder die Nennung seines Unternehmens in einem solchen Fall nicht zur Wehr setzen.

Wir unterstützen Sie dabei, die häufig nicht einfache Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht auf der einen sowie der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit auf der anderen Seite in praktikabler Weise vorzunehmen und dabei rechtliche Risiken auszuschließen. Wir begutachten kritische Texte und Bilder vor ihrer Veröffentlichung, wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Pressefreiheit und wir erreichen die Löschung Ihres privaten oder Ihres Firmennamens bzw. der zugehörigen Einträge, wenn Sie in sozialen Netzwerken oder auf Bewertungsportalen zu Unrecht diffamiert oder  falsche Tatsachen über Sie behauptet werden.