Marei Adam

Rechtsanwältin

Tätigkeitsschwerpunkte

Presserecht

Vita

Marei Adam studierte Rechtswissenschaften in Passau und Münster. Ihr Referendariat absolvierte sie in München. Während ihres Studiums war sie Stipendiatin des Journalistischen Förderprogramms der Hanns-Seidel-Stiftung. Nach dem Ersten Examen arbeitete sie zwei Jahre lang in einer renommierten Strafrechtskanzlei in München, wo sie unter anderem mit dem Pressestrafrecht in Berührung kam. Auf diesem Gebiet fertigt sie aktuell auch ihre Promotion an. Bei Lausen Rechtsanwälte ist sie seit 2021, wobei Frau Adam bereits während des Referendariats in der Kanzlei tätig war. Ihr Schwerpunkt liegt im Presserecht.

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Blog-Beiträge

Anklage eines Redakteurs wegen Verlinkung auf verbotene Webseite, rechtswidrige Durchsuchungen und der Umgang mit § 353d Nr. 3 StGB – Ein Konflikt zwischen Strafrecht und Pressefreiheit in vielerlei Hinsicht

31. August 2023

Mit Beschluss vom 16. Mai 2023 entschied das Landgericht Karlsruhe, dass die Anklage gegen einen Redakteur wegen Verlinkung auf eine verbotene Webseite nicht zugelassen wird. Dieser Beschluss wurde von Arne Semsrott (Journalist und Projektleiter der Informationsplattform „FragdenStaat“) veröffentlicht, der dadurch wiederum – bewusst – eine Strafbarkeit nach § 353d Nr. 3 StGB riskiert. Gegen den… weiterlesen

Nach Zurückverweisung durch BVerfG: Freispruch eines Journalisten im Hinblick auf § 33 KUG

14. Februar 2023

Mit Urteil vom 19. Dezember 2022 (Az.: 73 Ns-2 Js 1508/14-36/20) sprach das Landgericht Aachen einen Journalisten frei, der erstinstanzlich gemäß § 33 KUG verurteilt worden war. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Fall im Rahmen seines „Verpixelungs-Beschlusses“ (Beschluss vom 23.06.2020 – 1 BvR 1716/17) zurückverwiesen. Trotz des Freispruchs in vorliegendem Fall ist sowohl die relevante Entscheidung… weiterlesen

Nachtzuschlag für Zeitungszusteller

Investigativer Journalismus durch § 202 d StGB nicht gefährdet

25. August 2022

Erst kürzlich wurde der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 2022 (Az. 1 BvR 2821/16) veröffentlicht. Diesem lag eine Verfassungsbeschwerde betreffend die im Jahre 2015 eingeführte Strafrechtsnorm des § 202 d StGB (Datenhehlerei) zugrunde. Obwohl die Verfassungsbeschwerde als unzulässig abgewiesen wurde, wird die „Entscheidung“ von den Beschwerdeführern als Erfolg gefeiert. Zum Hintergrund Beschwerdeführer waren mehrere… weiterlesen