Dr. Lorenz Haidinger

Rechtsanwalt

Tätigkeitsschwerpunkte

Lizenzrecht, Urheberrecht, Medienrecht

Vita

Seit 2018 bei Lausen Rechtanwälte mit den Schwerpunkten Urheber- und Medienrecht.
Zu seinen Mandanten gehören führende europäische und US-amerikanische Rechteinhaber, Unternehmen und Verwertungsgesellschaften. Er berät regelmäßig Mandanten bei der Produktion, dem Erwerb und der Verwertung von Inhalten in den Bereichen Musik, Film, TV und digitale Medien. Dr. Lorenz Haidinger hat einen starken Fokus auf die Lizenzierung von Musikrechten an internationale Streaming- und Download-Plattformen zur weltweiten Auswertung. Hierfür sammelte er praktische Erfahrung während seiner Aufenthalte in New York und Nashville. Darüber hinaus ist er auf die Durchsetzung von Rechten gegenüber internationalen Plattformbetreibern spezialisiert.

Dr. Lorenz Haidinger studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität München und an der Universität Uppsala (Schweden). Er promovierte an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt zum Thema „Online-Musiklizenzierung in der Europäischen Union und in den USA“.

 

 

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Blog-Beiträge

Wann ist eine Vertragsstrafen-Klausel wirksam?

5. Januar 2021

Werden Verletzungen des Marken- oder Urheberrechts verfolgt, geschieht dies regelmäßig durch die (meist anwaltliche) Abmahnung des Rechtsverletzers verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung enthält zumeist eine Klausel, nach der sich der Rechtsverletzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn er gegen die Verpflichtung zur Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen verstößt…. weiterlesen

Haftung für das Betreiben eines „Content-Delivery-Network“ II

10. November 2020

Im März 2020 haben wir bereits auf eine Entscheidung des LG Köln hingewiesen, die sich mit der Frage der Haftung für das Betreiben eines „Content-Delivery-Network“ beschäftigt hat (vgl. Haftung für das Betreiben eines „Content-Delivery-Network“). In diesem früheren Blogbeitrag haben wir ausführlich den technischen Hintergrund eines Content-Delivery-Network beleuchtet und den streitgegenständlichen Sachverhalt dargestellt. Die Entscheidung des… weiterlesen

Haftung für das Betreiben eines „Content-Delivery-Network“

13. März 2020

Bei der Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet gehen Rechteinhaber vermehrt gegen Dienste vor, die zwischen dem Nutzer und der Plattform, die die rechtsverletzenden Inhalte bereitstellt, stehen. Plattformen, die die rechtsverletzenden Inhalte bereitstellen, sind häufig in Ländern beheimatet, in denen eine Rechtsverfolgung ausweglos erscheint. Das LG Köln hat sich in einem Verfahren zum Erlass einer Einstweiligen… weiterlesen