
Nachweisgesetz ab 1. August 2022 – Der digitale Arbeitsvertrag ist tot!
Zum 1. August 2022 treten weitreichende Änderungen des Nachweisgesetzes in Kraft. Arbeitgeber müssen die wesentlichen Arbeitsbedingungen künftig sehr viel detaillierter schriftlich niederlegen; die digitale Form ist ausgeschlossen. Eine Prüfung und Anpassung der Arbeitsvertragsmuster sowie Überlegungen zum Umgang mit bestehenden Arbeitsverträgen sind dringend erforderlich. Verstöße können ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro nach sich ziehen…. weiterlesen