
Reminder: Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem HinSchG
Ab dem 17. Dezember 2023 gilt die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach § 12 Abs. 1 HinSchG für alle Unternehmen, die mindestens 50 Arbeitnehmer:innen beschäftigen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat zwar bereits am 2. Juli 2023 in Kraft. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten galt bislang aber die Pflicht zur Einrichtung einer internen… weiterlesen