Buchpreisbindung unter Druck?

von am 14. Juni 2018

Die Monopolkommission hat sich für die Abschaffung der Buchpreisbindung ausgesprochen.

Sondergutachten der Monopolkommission

Bei der Monopolkommission handelt es sich um ein fünfköpfiges Gremium, das die Bundesregierung unter anderem im Bereich Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsrecht berät.

Die Monopolkommission veröffentlichte Ende Mai ein Sondergutachten zur Buchpreisbindung in Deutschland. Darin kommt sie zu dem Ergebnis, bei der Buchpreisbindung handle es sich „um einen schwerwiegenden Markteingriff […], dem ein nicht klar definiertes kulturelles Schutzziel „Kulturgut Buch“ gegenübersteht, dessen Auswirkungen ambivalent bzw. unklar sind und der der Marktentwicklung nicht in angemessener Weise Rechnung trägt“. Das Gutachten ist nicht verbindlich, es hat einen rein empfehlenden Charakter.

Kritik des Börsenvereins

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., der spartenübergreifende Verband der Buchbranche, kritisierte das Gutachten umgehend: „Das Gutachten der Monopolkommission beruht auf einer sehr dürftigen Datenlage. Es wertet wissenschaftliche Studien aus, die zum Großteil veraltet sind, und verzichtet gänzlich auf eigene Erhebungen aktueller Marktdaten. Letztlich wiederholt die Monopolkommission bekannte neoliberale Positionen aus dem Gutachten, welches sie schon im Jahr 2000 zur Buchpreisbindung erstellt hat.“

Stellungnahme des Kulturausschusses des Deutschen Bundestags

Der Kulturausschuss des Deutschen Bundestags hat sich nun klar für die Beibehaltung der Buchpreisbindung ausgesprochen. Sie sei ein wirksames Instrument, um das Kulturgut Buch zu schützen. Dies habe auch der Europäische Gerichtshof 2001 in seinem Urteil zur Buchpreisbindung in Frankreich bestätigt. Auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters hatte das Sondergutachten scharf kritisiert und sich für die Buchpreisbindung in Deutschland stark gemacht.

Hintergrund

In Deutschland ist die Buchpreisbindung seit 2002 gesetzlich geregelt. Das Gesetz wurde 2016 reformiert. Damals wurde unter anderem klargestellt, dass auch E-Books, die zum dauerhaften Zugriff angeboten werden, dem Gesetz unterfallen.

Update Dezember 2018

Am 14. Dezember 2018 hat sich der Deutsche Bundestag mit dem Sondergutachten der Monopolkommission befasst. Er hat sich dabei für den Erhalt der Buchpreisbindung ausgesprochen. Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, der Empfehlung der Monopolkommission zur Abschaffung der Preisbindung nicht zu folgen und sich innerhalb der Europäischen Kommission für die Erhaltung der Buchpreisbindung einzusetzen. Nähere Informationen finden Sie hier.

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