
Der neue „gelbe Zettel“
Ist ein Mitarbeiter mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig erkrankt, muss er dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen – im Volksmund aufgrund der Farbe der einheitlichen Vordrucke auch als „gelber Zettel“ bezeichnet. Seit dem 1. Januar 2016 gibt es nun neue Mustervordrucke, die den Bezug von Krankengeld erleichtern sollen und dem Arbeitgeber mehr Planungssicherheit geben. Wenn… read more