
Anhängen bei Amazon: Köln vs. München
Die Frage, ob Online-Händler im Rahmen des „Anhängens“ auf dem Amazon-Marketplace wegen Urheberrechtsverletzungen an Bildern haften können, schien schon lange geklärt zu sein. Das OLG München (Urteil vom 10.03.2016, Az. 29 U 4077/15) entschied im Jahr 2016, dass ein Online-Händler, dessen Produktangebot auf dem Amazon-Marketplace mit von diesem nicht eingestellten Bildern erscheint, nicht wegen rechtswidriger… weiterlesen