Die Pläne der EU für Green Marketing (Teil 2)

Die Pläne der EU für Green Marketing (Teil 2)

Autor
Kim-Laura Linnenberg
Kim-Laura Linnenberg Rechtsanwältin Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Über geplante Änderungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken haben wir bereits berichtet. Inzwischen haben der Rat der Europäischen Union und das Europäischen Parlament eine vorläufige Einigung im Hinblick auf die entsprechende Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel erzielt – dabei wurden auch unfaire Aussagen, die sich auf die Kompensation für Treibhausgasemissionen berufen, in die Liste der unlauteren Praktiken aufgenommen. Die Einigung muss jetzt von beiden Organen gebilligt und förmlich angenommen werden.

Daneben plant die EU im Rahmen des Green Deals noch einige weitere Reformen – darunter auch die Green Claims-Richtlinie, die die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel konkretisieren soll.

Einen Schritt weiter: Die Green Claims-Richtlinie

Im März 2023 hat die EU-Kommission zudem eine weitere Richtlinie, die spezielle Regelungen zu Umweltaussagen treffen soll, vorgeschlagen. Die sogenannte Green Claims-Richtlinie soll die Reformvorschläge der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ergänzen und spezifizieren. Dazu verfolgt sie zwei Ziele: Zunächst werden Umweltaussagen in Bezug auf ihre Begründung, Kommunikation und Überprüfung noch strengeren Anforderungen unterworfen, als es im ersten Reformvorschlag der Fall ist. Zweitens sollen Umweltzeichen – also Nachhaltigkeitssiegel auf Produkten – von einer unabhängigen Stelle reguliert werden, damit Unternehmen sich nicht länger auf Grundlage einer „Selbstzertifizierung“ Eigenschaften zusprechen können, die sie oder ihre Produkte nicht erfüllen.

In einem ersten Schritt soll die Kommunikation mit umweltbezogenen Aussagen strenger reguliert werden. Dazu sollen die Händler den Inhalt dieser Äußerungen nach spezifischen Kriterien prüfen. Zum Beispiel sollen sich umweltbezogene Aussagen auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen. Daneben soll die Art und Weise der Kommunikation geregelt werden. Die Nachweise für die aufgestellten Claims sollen entweder in physischer Form oder digital abrufbar zur Verfügung gestellt werden.

Als zweiten Schritt sieht die geplante Richtlinie vor, Umweltzeichen und -kennzeichnungssysteme zu regulieren. Die Zeichen sollen alle Anforderungen erfüllen, die auch an Umweltaussagen gestellt werden: Sie müssen transparent und wahrheitsgetreu sowie unabhängig geprüft sein. Ab dem Datum des Inkrafttretens der Richtlinie sollen keine neuen, privaten Kennzeichnungssysteme mehr eingeführt werden dürfen, die nicht ausdrücklich durch die EU-Kommission genehmigt wurden. Damit soll einer weiteren Zersplitterung und Überschneidung der bereits jetzt vielen verschiedenen Umweltzeichen verhindert werden.

Für die Überprüfung der Umweltaussagen und -zeichen sollen die Mitgliedsstaaten unabhängige Prüfstellen einrichten. Diese erteilen sogenannte Konformitätsbescheinigungen, also Bestätigungen, dass die Umweltaussagen oder -zeichen den Anforderungen der Green Claims-Richtlinie entsprechen.

Nächste Schritte

Der Richtlinienentwurf muss nun das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Mit einem Inkrafttreten (in ggf. abgewandelter Form) ist nicht vor 2026 zu rechnen. Anschließend müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in das nationale Recht integrieren.

Fest steht aber bereits, dass umfangreiche Compliance-Anforderungen auf Unternehmen zukommen. Im Anbetracht der geplanten Sanktionen lohnt es sich nicht, die Umsetzung korrekter Produktkennzeichnungen noch lange hinauszuzögern. Zudem sind deutsche Gerichte bereits jetzt damit beschäftigt, Umweltaussagen streng zu hinterfragen und anhand der aktuellen Regelungen zu verbieten.

Weitere Blogeinträge

BAG: Paarvergleich für die Vermutung einer Entgeltdiskriminierung ausreichend

BAG: Paarvergleich für die Vermutung einer Entgeltdiskriminierung ausreichend

Nicht nur die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sorgt für Wirbel beim Thema Entgeltgleichheit, sondern auch ein aktuelles Urteil des BAG (Urteil vom 23. Oktober 2025, Az.: 300/24). Das BAG hat entschieden, dass für die Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts die Darlegung ausreichend ist, dass das Entgelt eines Kollegen des anderen Geschlechts, der die gleiche oder …

Mehr erfahren
LAUSEN im Legal 500 Deutschland 2026 Ranking erneut als Top-Kanzlei für Medien- und Presserecht ausgezeichnet

LAUSEN im Legal 500 Deutschland 2026 Ranking erneut als Top-Kanzlei für Medien- und Presserecht ausgezeichnet

Die Kanzlei LAUSEN zählt erneut zu den führenden Kanzleien für Medien– und Presserecht im Legal 500 Deutschland 2026 Ranking. Im Bereich Medien/Entertainment wird LAUSEN in Tier 2 geführt und damit wiederholt als eine der renommiertesten Kanzleien in diesem Marktsegment ausgezeichnet. Hervorzuheben ist die Platzierung im Bereich Medien/Urheberrechtliche Streitigkeiten, in dem LAUSEN zu den Top-8-Kanzleien in …

Mehr erfahren
EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Handlungsbedarf für Arbeitgeber

EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Handlungsbedarf für Arbeitgeber

„Über Geld spricht man nicht“ heißt es in Deutschland gerne. Gespräche über Gehälter sind meist selbst innerhalb der Familie oder im Freundeskreis ein Tabu. Arbeitsverträge verpflichten Beschäftigte zur Verschwiegenheit über die Entgelthöhe. Das dürfte sich bald gravierend ändern. Die Höhe des Gehalts und insbesondere der Vergleich zwischen den Gehältern von Männern und Frauen für gleiche …

Mehr erfahren