Online-Seminar: Künstlersozialabgabe

22.06.2021

Fit für die nächste Betriebsprüfung!

Unternehmen beanspruchen typischerweise kreative Leistungen selbständiger Künstler*innen und Publizisten. Auf die hierfür gezahlten Entgelte müssen sie eine Künstlersozialabgabe von 4,2 % an die Künstlersozialkasse abführen. Da viele Unternehmen ihren Melde- und Abgabepflichten bislang aber nicht oder nur ungenügend nachgekommen sind, wurden die Kontrollen durch die Betriebsprüfer der deutschen Rentenversicherung seit 2015 drastisch verschärft. Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten werden künftig mindestens alle vier Jahre kontrolliert. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass abgabepflichtige Entgelte korrekt erfasst und an die Künstlersozialkasse gemeldet werden. Andernfalls drohen Nacherhebungen für die letzten fünf Jahre, Säumniszuschläge und empfindliche Bußgelder.

Alle Informationen zum Seminar und zur Anmeldung finden Sie hier.

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