Haftung für Algorithmus: Google erkennt Anspruch von Bräustüberl an (Update)
Haftet Google für falsche Angaben des Google-Algorithmus ? Kann eine Klage gegen Google in Deutschland zugestellt werden? Das waren die entscheidenden Fragen in einem von Dr. Thomas Glückstein betreuten Fall, in dem unsere Mandantin, die bekannte Traditionsgaststätte Bräustüberl am Tegernsee, mit dem Internet-Giganten stritt.
Der Google-Algorithmus hatte für das Bräustüberl Wartezeiten von über einer Stunde am Wochenende angebeben. Als geschäftsschädigend empfand das unsere Mandantin. Da Google zu einer Korrektur der Angaben nicht bereit war, entschied sich das Bräustüberl zu einer Klage gegen Google (wir berichteten).
Am Abend vor der mündlichen Verhandlung nun die Überraschung: Google erkannte den von unserer Mandantin geltend gemachten Unterlassungsanspruch vollumfänglich an.
So wurde der Erfolg des Bräustüberls in den Medien aufgenommen:
Print / Internet:
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.08.2019, Politik, Seite 9 (pdf)
Frankfurter Allgemeine – faz.net, 28.08.2019: „Google ist eingeknickt“
Bild, 29.08.2019: Bayerischer Wirt serviert Google ab
Welt, 28.08.2019: Bräustüberl gegen Google: Prozess um Wartezeiten
Focus, 28.08.2019: „Das Bräustüberl hat gewonnen!“ Tegernsee-Wirt feiert Sieg über Google
Süddeutsche, 29.08.2019: „Google hat sich schön aus der Sache rausgemogelt“
Stuttgarter-Zeitung.de, 29.08.2019: Wirt vom Tegernsee gewinnt gegen Google
Der Tagesspiegel, 28.08.2019: Google droht ein Kneipenaufstand
Legal Tribune online, 29.08.2019: Google will sich nicht mit Bräustüberl streiten
RP online, 28.08.2019: Wie ein Bräustüberl-Wirt gegen Google in die Schlacht zog – und gewann
Merkur, 29.08.2019: Google gibt auf: „Das Bräustüberl hat gewonnen!“
Bayerische Staatszeitung, 28.08.2019: Bräustüberl Tegernsee feiert Sieg über Google
n-tv, 28.08.2019: Google knickt vor bayerischem Wirt ein
TV:
ZDF Drehscheibe, 29.08.2019: Bräustüberl gegen Google (Video, ab 22:16 min)