Markenschutz für „Spuckschutz“?
Überall sind sie nun zu finden: Aufsteller aus Plexiglas, die Verkäufer*innen in Supermärkten, Apotheken oder anderen Geschäften vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen sollen, teilweise „Spuckschutz“ genannt.
„Spuckschutz“ als Marke eingetragen
Um die Bezeichnung „Spuckschutz“ ist in Österreich nun ein Rechtsstreit entbrannt. Denn das Wort „Spuckschutz“ hat sich im Jahr 2002 ein Unternehmen in Österreich als Marke für „Vitrinen“ schützen lassen. Im Jahr 2013 hat es den Schutz über eine internationale Registrierung auf die EU erstreckt.
Österreichischen Medienberichten zufolge geht das Unternehmen in Österreich nun gegen Konkurrenten vor, die die erwähnten Trennwände bzw. Aufsteller ebenfalls unter der Bezeichnung „Spuckschutz“ anbieten. Da Markenschutz in der gesamten EU besteht, ist nicht auszuschließen, dass auch gegen Anbieter in Deutschland vorgegangen werden wird.
Zu Recht?
Verwechslungsgefahr nicht ausgeschlossen
Es ist durchaus denkbar, dass die geltend gemachten Ansprüche bestehen, jedenfalls dann, wenn es sich seitens des Dritten im konkreten Fall um eine Benutzung der Bezeichnung „Spuckschutz“ als Marke handelt. Denn der Inhaber einer Marke kann es Dritten dann verbieten, für gleiche oder ähnliche Waren die gleiche oder eine ähnliche Bezeichnung zu nutzen, wenn die Gefahr von Verwechslungen besteht.
Trennwände aus Plexiglas sind zwar keine Vitrinen. Eine gewisse Ähnlichkeit ist aber gegeben, da beide Waren im weitesten Sinne Möbel sind. Hinsichtlich der Bezeichnungen liegt sogar Identität vor. Gegen das Vorliegen von Verwechslungsgefahr ließe sich allenfalls argumentieren, dass die Bezeichnung „Spuckschutz“ für Vitrinen einen beschreibenden Anklang hat, sie somit schwach kennzeichnungskräftig ist. Dies dürfte im Zweifel aber nicht ausreichen, um eine Verwechslungsgefahr auszuräumen.
Möglichkeiten für die Konkurrenz
Interessant könnte für die Inanspruchgenommenen daher die Frage sein, ob die Marke „Spuckschutz“ für nichtig erklärt werden könnte bzw. die Nichtigkeit der Marke dem österreichischen Unternehmen in einem Gerichtsverfahren erfolgreich entgegengehalten werden könnte. Das wäre dann der Fall, wenn die Bezeichnung gar nicht hätte eingetragen werden dürfen.
Nicht eingetragen werden dürfen u.a. Bezeichnungen, denen die Unterscheidungskraft fehlt. Unterscheidungskraft meint die Eignung einer Bezeichnung, als Unterscheidungsmittel für die Waren eines Unternehmens gegenüber denen eines anderen Unternehmens zu dienen. Ebenfalls nicht eingetragen werden dürfen Bezeichnungen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, welche für die konkreten Produkte beschreibend sind.
Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Anmeldung der Marke. Es kommt also nicht darauf an, ob der Bezeichnung jetzt die Unterscheidungskraft fehlt oder sie jetzt beschreibend verstanden wird, sondern ob dies im Zeitpunkt der Anmeldung der Fall war. Das muss derjenige nachweisen, der die Marke löschen lassen möchte – hier also die Konkurrenz. Ein solcher Nachweis ist erfahrungsgemäß nicht leicht zu erbringen. Allerdings ist in diesem Zusammenhang erwähnenswert, dass das Deutsche Patent- und Markenamt im Jahr 2015 eine Anmeldung der Bezeichnung „Spuckschutz“ wegen fehlender Unterscheidungskraft und wegen beschreibenden Charakters zurückgewiesen hat.
Nicht für nichtig erklärt werden könnte die Marke dann, wenn sie infolge der Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hätte. Sie müsste also nunmehr von (potenziellen) Kunden als Hinweis auf ein ganz bestimmtes Unternehmen verstanden werden. Dies hätte das österreichischen Unternehmen, das jetzt gegen Konkurrenten vorgeht, nachzuweisen. Die Anforderungen hinsichtlich eines solchen Nachweises sind allerdings hoch, und der Aufwand ist häufig beträchtlich.
Fazit
Der Bezeichnung „Spuckschutz“ kommt in der EU derzeit Markenschutz zu. Die Bezeichnung für Trennwände aus Plexiglas zu verwenden, ist risikobehaftet. Ob der Markenschutz Bestand hat oder die Marke für nichtig erklärt wird, bleibt abzuwarten. Ein solches etwaiges amtliches oder gerichtliches Verfahren dürfte jedoch Jahre dauern. Bis dahin ist die Corona-Krise hoffentlich überwunden.