Das neue Buchpreisbindungsgesetz ist in Kraft – Was ändert sich?

von am 1. September 2016

Am heutigen 1. September 2016 ist die Reform des Buchpreisbindungsgesetzes in Kraft getreten. Zwei wesentliche Neuerungen bringt sie mit sich:

Die Preisbindung gilt jetzt ausdrücklich auch für E-Books

Nach dem neu gefassten § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchpreisbindungsgesetz unterfallen der Preisbindung nun ausdrücklich auch solche Produkte, „die Bücher reproduzieren oder substituieren, wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher, und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind“. Damit werden E-Books jetzt klar von der Preisbindung erfasst – jedenfalls solche, die dauerhaft beim Kunden verbleiben. In der Konsequenz muss jeder Verlag einen Preis für seine E-Book-Ausgaben festlegen, und jeder, der E-Books an Letztabnehmer verkauft, muss diesen gebundenen Preis einhalten.

Letzteres gilt auch für Verkäufer aus dem Ausland, nun auch für solche aus der EU. Grund ist die zweite Neuerung der Reform:

Die Preisbindung gilt jetzt auch bei grenzüberschreitenden Verkäufen

Nach § 3 Buchpreisbindungsgesetz muss nun jeder, der gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, den vom Verlag festgesetzten Preis einhalten. Erstmals müssen sich damit auch Verkäufer aus der EU, die gedruckte Bücher (oder E-Books) an Kunden in Deutschland verkaufen, an den festgesetzten Preis halten. Der alte § 4 Buchpreisbindungsgesetz, nach dem die Preisbindung nicht für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums galt, ist weggefallen.

Das neue Buchpreisbindungsgesetz finden Sie hier.

 

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