Neues Kulturgutschutzgesetz verabschiedet

von am 24. Juni 2016

Am 23. Juni 2016 hat der Bundestag das umstrittene neue Kulturgutschutzgesetz verabschiedet. Die Reform des bisherigen Gesetzes war vor allem wegen seiner restriktiven Regelungen zur Ausfuhr von Kulturgut ins Ausland von Künstlern, Sammlern und Kunsthändlern kritisiert worden.

Werke, die eine bestimmte Alters- und Wertgrenze überschreiten, dürfen nur noch mit behördlicher Genehmigung ausgeführt werden. Das war zwar bislang auch schon so, jedoch waren die Preisgrenzen höher gesteckt und Ausfuhren in die EU waren nicht betroffen. Werke, die von den entsprechenden Kommissionen der Bundesländer als „national wertvoll“ eingestuft werden, dürfen in Zukunft nicht mehr ins Ausland abgegeben werden.

Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren, voraussichtlich wird es dort am 8. Juli 2016 Gegenstand der Beratungen sein.

 

Den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts, die Stellungnahme des Bundesrats (S. 146 ff.) sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung (S. 156 ff.) finden Sie hier.

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