Melde- und Abhilfeverfahren für Hostingdiensteanbieter nach dem Digital Services Act (DSA)
Diensteanbieter, die Inhalte im Auftrag der Nutzenden speichern (und damit als Hostingdiensteanbieter unter den DSA fallen), treffen nach Artikel 16 Digital Services Act Pflichten zur Etablierung von Melde- und Abhilfeverfahren in Bezug auf rechtswidrige Inhalte. Wichtig: Der Anwendungsbereich der Vorschriften des DSA für Hostingdiensteanbieter ist bereits dann eröffnet, wenn auf der Website eines Dienstes Nutzenden… weiterlesen