#fairchangeGVL – Berechtigte sind mit der Wahrnehmung ihrer Rechte durch die GVL nicht einverstanden
Rechtsanwalt Marco Erler von Lausen Rechtsanwälte begleitet die Petition #fairchangeGVL
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) nimmt weltweit die Rechte von etwa 170.000 Künstler*innen, Tonträgerhersteller*innen und Veranstalter*innen wahr. Sie rechnet insbesondere Nutzungen aus dem Bereich Rundfunk sowie der Privatkopie gegenüber den Berechtigten ab.
Mit der Wahrnehmung der Rechte durch die GVL sind eine Vielzahl an Berechtigten aber nicht einverstanden und haben die von Künstler*innen und Tonträgerhersteller*innen initiierte sowie von Lausen Rechtsanwälte begleitete Petition #fairchangeGVL unterzeichnet.
Sie monieren insbesondere, dass die Abrechnungen nicht fristgerecht erfolgt sind. So seien beispielsweise Abrechnungen zurück bis zum Geschäftsjahr 2010 noch nicht vollständig erledigt. Die Abrechnungen haben weiter stets auf Basis der tatsächlichen Nutzungen zu erfolgen. Eine pauschale Verteilung aller den Berechtigten zustehender Gelder auf Grundlage von Rundfunknutzungen werde abgelehnt. Zudem seien die Verteilungsprozesse und Ausgaben der GVL im Interesse der Berechtigten transparenter zu gestalten. Um die Prozesse der GVL kritisch zu überprüfen und beeinflussen zu können wird weiter verlangt, dass den Berechtigten die Möglichkeit der direkten Mitbestimmung eingeräumt werde. Hierfür solle sich die GVL nach dem Vorbild der GEMA in einen Verein bürgerlichen Rechts umwandeln und die Rechtsform einer GmbH aufgeben. Weiter sollen die Forderungen der Petition öffentlich auf der Webseite der GVL dargestellt und diskutiert werden. So habe jeder Berechtigte die Möglichkeit, die Auseinandersetzung der GVL mit den Forderungen dokumentiert zu verfolgen. Sämtliche Forderungen finden sich hier.
Die am 21. August 2020 gestartete Petition hat mittlerweile über 1.700 Unterzeichner*innen. Sie wurde von international bekannten Schauspieler*innen, Musiker*innen und Tonträgerhersteller*innen unterzeichnet.
Die Petition ist nicht die einzige öffentliche Kritik an der Arbeit der GVL. Mit offenen Briefen vom 14. April 2020 und 02. Juli 2020 haben bereits Künstler*innen (Schauspieler*innen und Musiker*innen) sowie Tonträgerhersteller*innen ihren Unmut über die Wahrnehmung der Rechte durch die GVL öffentlich kundgetan und Forderungen der Petition zum Gegenstand der Kritik gemacht.
Die GVL hat zwischenzeitlich sowohl zu den öffentlichen Briefen als auch zu den Inhalten der Petition Stellung genommen und sich dazu bereit erklärt, die Forderungen der Berechtigten samt eigener Stellungnahme auf ihrer Seite zu veröffentlichen.
Die Verantwortlichen der Petition haben sich mit der Stellungnahme der GVL auseinandergesetzt und hierzu Stellung genommen.
Wir werden über den Fortgang des Diskurses mit der GVL weiter berichten.