Kein Lohnanspruch im Lockdown

Solidarität in Zeiten von Corona: Selbsthilfe der Medienbranche

von am 2. April 2020

Die Medienbranche steht wie alle anderen Wirtschaftsbereiche durch die Corona-Krise vor existenziellen Herausforderungen. Neben den Programmen von Bund und Ländern, über die wir bereits berichteten und die teilweise, wie zum Beispiel in Bremen  und Nordrhein-Westfalen explizit für Kulturschaffende erweitert wurden hilft sich die Branche solidarisch auch selbst. Wir informieren Sie in diesem Beitrag über die uns bekannten Hilfsprogramme aus der Medienbranche, für die Medienbranche.

 

Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialversicherung ermöglicht Versicherten Zahlungserleichterungen und Zahlungsaufschübe und eröffnet eine Anpassung des geschätzten Jahresarbeitseinkommens. Auch abgabepflichtige Unternehmen können Erleichterungen gewährt werden.

 

Musik

Die GEMA hat für ihre Mitglieder ein Notprogramm mit zwei Komponenten aufgesetzt. Der „Schutzschirm LIVE“ ist eine pauschale Nothilfe in Form einer Vorauszahlung auf künftige Ausschüttungen. Sie richtet sich vornehmlich an Komponisten und Textdichter, die zugleich als Performer auftreten und wegen Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Daneben können existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder eine einmalige persönliche Übergangshilfe in Höhe von € 5.000,00 beantragen aus dem sogenannten „Corona-Hilfsfonds“ beantragen. beantragen. Diese Hilfe ist insbesondere für Komponisten, Textdichter und Musikverleger gedacht, die außergewöhnlich stark betroffen sind und keine Hilfe unter dem „Schutzschirm LIVE“ beantragen können. Antragsformulare finden Sie hier.

Die GVL gewährt allen ausschließlich freiberuflich oder kurzfristig beschäftigten Wahrnehmungsberechtigten, deren Mitgliedschaft seit mindestens einer Ausschüttung besteht, Nothilfe in Form einer einmaligen Zuwendung in Höhe von € 250,00. Tonträgerhersteller werden von der GVL mit Vorauszahlungen kommender Ausschüttungen unterstützt. Auch für ausübende Künstler sind solche Vorauszahlungen in Vorbereitung. Für die kommenden Wochen ist die Verabschiedung weiterer Hilfen geplant, darunter weitere Abschläge für kommende Verteilungen sowie beschleunigte Auszahlungen.

Die Deutsche Orchester-Stiftung unterstützt freiberufliche Künstlerinnen und Musiker durch einen eigens eingerichteten Nothilfefonds. Auch das Magazin Crescendo unterstützt Musikerinnen und Musiker einmalig mit € 500,00.

 

Film

Über das Maßnahmenpaket der Filmförderungsanstalt FFA und der Länderförderungen haben wir bereits in einem vorangegangenen Post berichtet. Sie umfasst Maßnahmen für die Bereiche Filmproduktion, Filmverleih und Kino und können im Einzelnen hier eingesehen werden.

 

Kino

Für Kinos gibt es bei den einzelnen Länderförderungen spezifische Hilfsprogramme, etwa in Berlin-Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

 

Verlage und Autoren

Der Sozialfonds der VG WORT unterstützt in Not geratene Wortautoren und Verleger im Rahmen der Vorgaben der Satzung der VG WORT mit zinslosen Darlehen in Höhe von bis zu € 1.000,00.

 

Bühne und Darstellende Kunst

Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) leistet bis zu € 500,00 Soforthilfe für Theaterschaffende in begründeter Notlage. Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hat eine Spendenaktion ins Leben gerufen, mit dem Hilfen für Theaterschaffende finanziert werden sollen.  Die Aktion #handforahand hat einen privaten Solidaritätsfonds für freie Bühnen- und Tontechniker, Beleuchter, Stage Hands und Veranstaltungshelfer gegründet, bei dem Betroffene sich um Unterstützung bewerben können.

 

Share this