
Wirksamer Verzicht auf Urhebernennung in AGB
Nach § 13 UrhG hat jeder Urheber einen Anspruch darauf, dass er namentlich in Zusammenhang mit der Nutzung seines Werkes genannt wird. Dies möchten Nutzer des Werkes häufig vermeiden, da die Nennung des Namens den künstlerischen Ausdruck des Werkes oder des mit dem Werk versehenen Produkts stören könnte. Daher streben die Nutzer häufig eine Vereinbarung… weiterlesen