
Gemälde in Videofilmen – Wann darf man es nach § 57 UrhG ohne zu fragen nutzen?
Vom Grundsatz, dass man den Urheber eines Werkes fragen muss, gibt es einige gesetzliche Ausnahmen. Eine dieser sogenannten Schranken ist das unwesentliche Beiwerk (§ 57 UrhG). Ohne Zustimmung des Urhebers ist danach die Herstellung von Kopien eines Werks und deren Verbreitung (z.B. Verkauf) als auch das Anbieten zum Abruf über das Internet zulässig, wenn das… weiterlesen