
Die neuen Auskunftspflichten nach §32d und § 32e UrhG – Teil IV: Form der Auskunft
Das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 7. Juni 2021 hat den Auskunftsanspruch des § 32d Urheberrechtsgesetz (UrhG) neu ausgestaltet: Mindestens einmal pro Jahr ist nunmehr seitens des Vertragspartners im Falle der entgeltlichen Einräumung eines Nutzungsrechts gegenüber Urhebern und ausübenden Künstlern Auskunft zu erteilen über den Umfang der Werknutzung… weiterlesen