
Kein Lohnanspruch im Lockdown
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13. Oktober 2021 (Az.: 5 AZR 211/21) entschieden, dass Beschäftigte bei behördlich angeordneten Betriebsschließungen zur Verhinderung der Ausbreitung einer Pandemie keinen Lohnanspruch im Lockdown haben. Eine solche behördlich angeordnete Pflicht zur Schließung des Betriebs stellt keinen Fall eines vom Arbeitgeber zu tragenden Betriebsrisikos dar. Sachverhalt Der beklagte Arbeitgeber betreibt… weiterlesen