
OLG Dresden: Haftung von Jameda als unmittelbarer Störer
Ein Arzt begehrte von Jameda die Löschung einer rufschädigenden Bewertung. Jameda lehnte dies mit der Begründung ab, die beanstandete Bewertung „bereits geprüft“ und „strittige Tatsachenbehauptungen hierbei entfernt“ zu haben. Mit Urteil vom 6. März 2018 (Az. 4 U 1403/17) hat das OLG Dresden eine Haftung von Jameda für die rechtswidrigen Äußerungen aus folgenden Gründen bejaht:… weiterlesen