
Ist Gemeinfreiheit jetzt ansteckend? Zum Schutz von Reproduktionsfotografien
Will man Fotos von Kunstwerken nutzen, bedarf es – soweit keine Urheberrechtsschranken wie z.B. das Zitat eingreifen – grundsätzlich sowohl der Zustimmung des Urhebers des Kunstwerks als auch der des Urhebers des Fotos. Es sind also die Rechte am Motiv und die an der Fotografie zu klären. Hinsichtlich eines (noch nicht gemeinfreien) Fotos von einem… weiterlesen