
Designschutz eines LEGO-Bausteins
Erscheinungsmerkmale eines modularen Systems, die ausschließlich technisch bedingt sind, sind schutzfähig. Sachverhalt Die Lego A/S ist Inhaberin eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters für einen LEGO-Baustein. Die Beschwerdekammer des EUIPO hatte dieses für nichtig erklärt. Als Begründung gab die Beschwerdekammer an, dass das Gemeinschaftsgeschmacksmuster lediglich aus Erscheinungsmerkmalen bestehe, die ausschließlich technisch bedingt seien (Art. 8 Abs. 1 GGV)…. weiterlesen