
Neue Vorgaben an die Barrierefreiheit von Intermediären, Benutzeroberflächen, Medienplattformen und Rundfunkprogrammen
Mit dem zweiten Medienänderungsstaatsvertrag ergeben sich für die Anbieter von Intermediären, Benutzeroberflächen, Medienplattformen und Rundfunkprogrammen neue Vorgaben an die Barrierefreiheit. Der zweite Medienänderungsstaatsvertrag trat am 30. Juni 2022 in Kraft. Mit ihm setzen die Landesgesetzgeber insbesondere die Vorgaben der Europäischen Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (RL (EU) 2019/882) um. Ziel ist, durch… weiterlesen