
BGH zur Veröffentlichung von Fotos gemeinfreier Werke
Der BGH hat laut Pressemitteilung mit Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass Fotos gemeinfreier Gemälde regelmäßig Lichtbildschutz nach § 72 UrhG genießen. Er hat außerdem entschieden, dass der Verstoß gegen ein mittels AGB vereinbartes Fotografierverbot Schadenersatzansprüche nach sich zieht. Als Schadenersatz kann der Berechtigte, hier der Träger eines Kunstmuseums, Unterlassung verlangen, im konkreten Fall Unterlassung… weiterlesen