
Neue Regelungen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) löst die bisherigen Regelungen zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Das Gesetz setzt mit einiger Verspätung eine Richtlinie der EU in deutsches Recht um. Es löst die bisherigen sehr knappen Regelungen in §§ 17 bis 19 UWG durch ein… weiterlesen