
Vernichtung des Innenausbaus einer Kathedrale durch Umbau ist rechtmäßig
Den Urhebern bzw. ihren Rechtsnachfolgern des Innenausbaus der St.-Hedwigs-Kathedrale in Berlin stehen keine Unterlassungsansprüche gegen einen geplanten Umbau zu. Die Vernichtung diverser Elemente der Innenausstattung ist rechtmäßig. Sachverhalt Eine Werkgemeinschaft hatte den Kircheninnenraum der St.-Hedwigs-Kathedrale in Berlin nach seiner Zerstörung im zweiten Weltkrieg neu gestaltet. Beteiligt waren ein Architekt, Goldschmiede, Glaskünstler, Textilgestalter, Bauhausweber und Metallgestalter…. weiterlesen