
Zerstörung des „Mannheimer Lochs“ ist rechtmäßig
Der Künstlerin Nathalie Braun Barends stehen wegen der Vernichtung ihrer Kunstwerke „HHole (for Mannheim)“ und „PHaradies“ durch die Kunsthalle Mannheim keine Unterlassungs- oder Schadenersatzansprüche zu. Denn die Vernichtung der Kunstwerke war rechtmäßig. Sachverhalt Die Künstlerin hatte im Auftrag der Betreiberin der Kunsthalle Mannheim ab 2006 die „Mannheimer Loch“ genannte, multimediale und multidimensionale Rauminstallation „HHole (for… read more