
Voraussetzungen für Preismissbrauch durch eine Urheberrechtsverwertungsgesellschaft
Sachverhalt Die belgische Verwertungsgesellschaft für musikalische Werke, SABAM, verlangte von zwei Festivalveranstaltern Gebühren. Auf ihren Veranstaltungen wurden urheberrechtlich geschützte Musikwerke aufgeführt, an welchen die SABAM die Rechte wahrnimmt. Die Gesellschaft, die in Belgien eine faktische Monopolstellung innehat, legte den Gebühren ihren Grundtarif zugrunde, der auf Grundlage der Bruttoeinnahmen aus dem Kartenverkauf berechnet wird. Eine Tarifreduzierung… weiterlesen