BAG: Regress beim Arbeitnehmer bei Scheinselbständigkeit
Die Risiken einer „Scheinselbständigkeit“ treffen grundsätzlich nahezu ausschließlich den Arbeitgeber. Wenn vom Arbeitsgericht bzw. der Deutschen Rentenversicherung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis festgestellt wird, genießt der Scheinselbständige die Rechte eines Arbeitnehmers (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen, bezahlter Urlaub, ggf. Kündigungsschutz usw.). Der Arbeitgeber muss die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen – und zwar die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmeranteile. Nach… weiterlesen