
Einwirkungspflichten bei Vertiefung einer Urheberrechtsverletzung durch Dritte
Übernimmt man geschützte Inhalte eines Urhebers wie zum Beispiel Filmteile oder Musik ohne Berechtigung in ein eigenes Video und veröffentlicht dieses Video über Facebook, Instagram etc., so haftet man auf Unterlassung, muss Auskunft über die Nutzung erteilen und neben dem Ersatz etwaiger Rechtsanwaltskosten auch Schadensersatz leisten. Muss der Verletzer aber möglicherweise noch mehr tun, wenn… weiterlesen