Ein Zeichen guten Geschmacks
Industrie-, Produkt und auch Grafikdesign haben einen hohen wirtschaftlichen Wert. Trotzdem wird dem rechtlichen Schutz dieses Designs oft zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Rechtlich nehmen Designleistungen im Vergleich zu anderen kreativen Leistungen zunehmend eine Sonderstellung ein. Einerseits erfolgt der Schutz traditionell über die Eintragung des Designs bzw. Geschmacksmusters in die nationalen oder internationalen Register. Seit der „Geburtstagszug“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs spielt andererseits das Urheberrecht im Designschutz eine noch wesentlichere Rolle. In diesem grundlegenden Urteil wurden die Anforderungen an den urheberrechtlichen Schutz von Design neu definiert, was bei der Gestaltung von Verträgen mit Designern, bei deren Vergütung und auch bei der Verwendung des Designs und dessen Lizenzierung viel stärker als bisher berücksichtigt werden muss.
Wir helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Schutzrechts für Ihr Design und unterstützen Sie bei der Gestaltung von Verträgen mit Designern, Lizenzpartnern und Produzenten. Erforderliche Eintragungsverfahren bei den zuständigen Ämtern erledigen wir schnell und kostengünstig. Auf Wunsch überwachen wir laufend Ihre Schutzrechte und verteidigen sie selbstverständlich auch in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Richard Hahn
Kim-Laura Linnenberg