Spielerisch mehr Sicherheit
Der organisatorische und finanzielle Aufwand für die Herstellung eines Computer- oder Videospiels übertrifft immer häufiger den Aufwand für einen großen Hollywood-Film. Entsprechend komplex ist die rechtliche Betreuung wie z. B. Verträge mit den zahlreichen Beteiligten bei der Entwicklung eines Spiels (Script-Autor, Artist, Producer, Programmierer, etc.), Nutzungsbedingungen (EULA) oder Verträge mit Publishern oder Online-Vermarktungsplattformen.
Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Verhandlung aller für die Entwicklung, Herstellung, Verwertung und Vermarktung von Games relevanten Verträgen und beraten Sie rechtlich von der Idee bis zum Verkauf des fertigen Produkts.
Aus unserer Praxis:
- Vertretung und Beratung eines Herstellers von Triple-A-Spielen bei Rechtsstreitigkeiten wegen der Nutzungsrechte an Leistungen verschiedener an der Game-Herstellung Beteiligter sowie wegen angeblicher Verletzungen von Rechten Dritter (Urheberrechte, Geschmacksmuster, Marken).
- Vorgehen gegen den Betreiber einer Internetseite, der unerlaubt Zugangsberechtigungen für ein Online-Spiel angeboten hat, insbesondere unter marken- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten.
- Prüfung von internationalen Vertriebsverträgen, ob sog. generic assets in anderen Spielen frei verwendet werden dürfen.
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