Im Netz gibt es keine Antenne – und nun?
Als Mitverfasser des grundlegenden Lehrbuchs „Rundfunkrecht“ beschäftigen wir uns nicht nur in der Praxis, sondern auch in der Theorie mit der gesamten Bandbreite des Rundfunkrechts. Dabei befassen wir uns mit Hörfunksendern und TV-Stationen, öffentlich-rechtlichen und privaten und unabhängig vom Verbreitungsweg bis hin zu den Web-Angeboten. Regulatorische Fragen spielen hier eine ebenso große Rolle wie die Regeln der Kabeleinspeisung, die arbeitsrechtliche Einordnung von freien Mitarbeitern oder die persönlichkeitsrechtliche Relevanz von redaktionell gestalteten Beiträgen. Die gesamte Beratung aus einer Hand sorgt für die nötige Rechtssicherheit ohne Reibungsverluste.
Aus unserer Praxis:
- Gutachtliche Prüfung von Art und Umfang der Finanzkontrolle der Rechnungshöfe über die Beteiligungsgesellschaften der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
- Beratung einer Filmproduktion bei der vertraglichen Ausgestaltung von Produktplatzierung in einer Fernsehproduktion (Product Placement).
- Beratung und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten um die Zulassung/Nicht-Zulassung nach dem Bayerischen Mediengesetz.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Matthias Lausen
Dr. Richard Hahn
Dr. Thomas Glückstein
Dr. Tim Kraft