Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Bei Medienunternehmen stellen sich besondere arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen:
In der Medienbranche werden beispielsweise traditionell viele freie Mitarbeiter beschäftigt. Häufig handelt es sich bei diesen „Freien“ rechtlich um Arbeitnehmer, für die arbeitnehmerschützende Vorschriften gelten und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind (Stichwort „Scheinselbstständigkeit“). Die unzutreffende Einordnung als freier Mitarbeiter kann für den Arbeitgeber gravierende wirtschaftliche Folgen haben.
Im Rahmen von Arbeitsverhältnissen mit Kreativen entstehen außerdem regelmäßig schutzfähige Arbeitsergebnisse. Das wirft die Frage auf, wem die Rechte daran zustehen und in welchem Umfang Rechte übertragen werden. Während sich in Standard-Arbeitsverträgen hierzu meist keine Regelung findet, sind ausführliche Nutzungsrechteklauseln für Medienunternehmen unabdingbar.
In der Medienbranche gibt es natürlich auch Tarifverträge (z. B. für Redakteure an Tageszeitungen bzw. Zeitschriften), mit denen der Arbeitgeber vertraut sein muss.
Schließlich genießen zum Beispiel Presseverlage gesetzlichen Tendenzschutz. Dies bedeutet, dass der Betriebsrat weniger Mitspracherechte hat, als in „normalen Unternehmen“. So kann beispielsweise die Versetzung eines Redakteurs unter Umständen ohne die ansonsten erforderliche Zustimmung des Betriebsrates vorgenommen werden.
Aufgrund unserer hohen Spezialisierung gehören all diese medienspezifischen Besonderheiten zu unserem „täglich Brot“. Daneben beraten und vertreten wir Sie aber auch in allen klassischen Bereichen des Arbeitsrechts (Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen, Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung in Kündigungsschutzverfahren usw.).
Aus unserer Praxis:
- Teilbetriebsstilllegung eines Unternehmens aus der E-Learning-Branche: arbeitsrechtliche Begleitung von der Vorbereitung der Massenentlassung bis zur Vertretung in Kündigungsschutzprozesses.
- Umfassende Beratung eines Zeitschriftenverlages bei diversen Asset Deals: Vertragsgestaltung und -verhandlung, Vermeidung der wirtschaftlichen Folgen eines Betriebsübergangs.
- Beratung eines großen Zeitungsverlages zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit bei freien Redakteuren etc.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Florian Sperling, Fachanwalt für Arbeitsrecht