Datenschutzrecht
Jedes Unternehmen hat in vielfacher Hinsicht Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Daten der eigenen Arbeitnehmer zählen ebenso dazu wie die Daten von Vertragspartnern oder Kunden. Je nach dem Geschäftsfeld können zahlreiche personenbezogene Daten anfallen, die für jeweils unterschiedliche Zwecke verarbeitet werden.
Neben den allgemeinen Anforderungen, zum Beispiel an die Datensicherheit, sind je nach Art der personenbezogenen Daten und dem Zweck der Verarbeitung unterschiedliche gesetzliche Vorgaben zu beachten. So regeln eigene Gesetze den Umgang mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Online-Angeboten und Telekommunikation. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke unterliegt detaillierten inhaltlichen und formalen Anforderungen. Beim Arbeitnehmerdatenschutz besteht eine Schnittstelle zum Individualarbeitsrecht und den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates.
Wir beraten in allen allgemeinen und besonderen Fragestellungen des Datenschutzrechts und entwickeln zusammen mit unseren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen für ihre Bedürfnisse. Wir helfen bei der Formulierung rechtssicherer Einwilligungserklärungen und korrekter Datenschutzerklärungen für die Unternehmens-Website.
Aus unserer Praxis:
- Umfassende Beratung eines Zeitschriftenverlags zum Datenschutzrecht: Umsetzung der Datenschutznovelle 2009 zur Nutzung personenbezogener Daten für Werbung mit Erstellung eines Leitfadens.
- Erstellung von Datenschutzerklärungen für Websites, Online-Shops und Social Media.
- Gestaltung von Auftragsdatenverarbeitung und anderen Vertragsverhältnissen mit datenschutzrechtlichen Aspekten.