Jugendschutzrecht

Jugendschutz ist nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sondern auch aus Imagegründen nicht zu vernachlässigen. Als Medienunternehmen nutzen Sie das Internet erfolgreich für Ihr Business und verbreiten eBooks, Filme, Musik, Zeitungen, Videospiele etc. oder bieten Foren, Unterhaltungsplattformen, Glücksspiel usw. an. Nicht alle Produkte sind aber für jeden Kunden geeignet. Was den Erwachsenen erfreut, kann für Kinder und Jugendliche ungeeignet sein. Daher muss sich auch Ihr Angebot an den geltenden Jugendschutzvorschriften messen lassen. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften vermeiden Sie nicht nur unangenehme Ordnungsverfügungen, Bußgelder bis zu € 500.000,00 und Abmahnungen. Sie schützen Ihr Unternehmen auch vor Image schädigenden Angriffen der Jugendschutzbehörden. Wer möchte schon als Verletzer des Jugendschutzes am Pranger stehen?

Gerne unterstützen wir Sie bei dem Angebot jugendschutzkonformer Inhalte unter Rückgriff auf die aktuelle Rechtslage und technische Entwicklung (Stichwort: sinnvolle Jugendschutzprogramme). Wir erläutern Ihnen, welchen gesetzlichen Anforderungen Ihre Inhalte unterliegen und wie Ihre Angebote ohne empfindliche Eingriffe in Ihre Business-Strukturen den Vorgaben des Jugendschutzes entsprechen können. Wir nehmen gerne Ihre rechtlichen Interessen vor den zuständigen Behörden, Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle und Gerichten wahr.

Aus unserer Praxis:

  • Korrektur einer FSK-Alterseinstufung für eine Filmproduktion. Die FSK sah zunächst eine Altersbeschränkung „FSK 16“ für den Film vor, weshalb eine Ausstrahlung des Films nicht vor 22:00 Uhr hätte erfolgen dürfen. Der ausstrahlende Fernsehsender teilte die Auffassung der FSK nicht und bat uns, die Entscheidung der FSK anzufechten. Es wurde im Rahmen des Berufungsverfahrens die Altersbeschränkung auf „FSK 12“ reduziert, wodurch eine Ausstrahlung ab 20:00 Uhr möglich war.
  • Jugendschutzrechtliche Prüfung von eBook-Inhalten und deren online angebotenen Leseproben für ein international tätiges Verlagshaus.
  • Jugendschutzrechtliche Prüfung diverser Gewinn- und Glücksspiele.
  • Jugendschutzrechtliche Prüfung einer Selfpublishing-Plattform.
  • Angebot des Jugendschutzseminars „Jugendschutz in den Medien für Jugendschutzbeauftragte – Das Jahres-Update“