Presserecht – der richtige Umgang mit der vierten Gewalt

Ein freies Pressewesen ist „schlechthin konstituierend“ für die Demokratie – sagt das Bundesverfassungsgericht: Nur wenn Journalisten unbehelligt und frei von Zensur recherchieren und publizieren können, kann das Volk sich eine „richtige“ Meinung bilden. Redakteure und Reporter arbeiten daher investigativ und kommentierend, stellen Zusammenhänge dar, spitzen zu und übertreiben, decken Skandale auf und befriedigen das Unterhaltungsinteresse. Die journalistische Tätigkeit kollidiert dabei nicht selten mit den Interessen derjenigen, über die berichtet wird. Es gilt daher stets, die Rechte der betroffenen Personen und Unternehmen in einen gerechten Ausgleich mit der Presse- und Meinungsfreiheit zu bringen.

Wir unterstützen Sie bei der bestmöglichen Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Pressefreiheit. Wir lesen kritische Texte vor Ihrer Veröffentlichung durch die presserechtliche Brille, wir begleiten Sie bei der Beurteilung äußerungsrechtlicher Abmahnungen und wir kämpfen für Sie gegen den Abdruck unberechtigter Gegendarstellungs- und Widerrufsbegehren. Unser hoher Grad an Spezialisierung und unsere langjährige Erfahrung helfen Ihnen dabei, mit Ihrer wichtigen Rolle als vierte Gewalt im Staat verantwortungsbewusst umzugehen.

Aus unserer Praxis:

  • Juristische Lektorierung investigativer Reportagen und „kritischer“ Berichterstattung vor der Veröffentlichung zur frühzeitigen Vermeidung einer juristischen Inanspruchnahme.
  • Beratung und gerichtliche Vertretung in diversen Gegendarstellungsverfahren, in denen es zumeist um die Betroffenheit des Anspruchsstellers, die Einhaltung von Fristen, den Umfang des Gegendarstellungstextes oder die Größe der Überschrift geht.
  • Beratung und gerichtliche Vertretung in verschiedenen äußerungsrechtlichen Musterverfahren zur Erkennbarkeit namentlich nicht genannter Personen in Zeitungsartikeln und zu den Anforderungen an die bei der Recherche an den Tag zu legende journalistische Sorgfaltspflicht.