Recht der Telemedien – Regulierung von Online-Angeboten

Mit der Reform des Rundfunkstaatsvertrags hin zum Medienstaatsvertrag hat der Gesetzgeber die Regulierung von Angeboten im Internet umfassend reformiert. Medienplattformen und -intermediäre, Video-Sharing-Dienste und andere Telemedien unterliegen heute einer engmaschigen und angebotsspezifischen Regulierung, die mehr und mehr von europarechtlichen Vorgaben beeinflusst wird. Vorgaben stellt der Medienstaatsvertrag etwa an die Gestaltung von Benutzeroberflächen oder an das Angebotsportfolio von Medienplattformen. Wir begleiten Anbieter von Telemedien in allen Phasen der Produktentwicklung und unterstützen bei der Kommunikation mit den Landesmedienanstalten.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Christian Schepers