Keine große Musik-Rechnung für Sixt, Avis & Co.
Bereits Anfang des Jahres hatten wir auf ein Vorlageverfahren am EuGH hingewiesen, in dem angefragt wurde, ob die Vermieter von Mietwagen eine öffentliche Wiedergabe von Musik vornehmen und hierfür eine Lizenz erwerben müssen (Kommt die große Musik-Rechnung für Sixt, Avis &Co.?).
Der EuGH hat jetzt entschieden, dass in der Vermietung von mit Radiogeräten ausgestatteten Fahrzeugen keine öffentliche Wiedergabe liegt (EuGH, Urteil vom 02.04.2020, Az. C-753/18). Die Bereitstellung eines Radiogeräts, das in ein Mietfahrzeug eingebaut ist, stelle keine taugliche Wiedergabehandlung des Mietwagenanbieters dar. Der EuGH folgt damit der Argumentation des Generalanwalts in dessen Schlussantrag, die wir bereits in unserem früheren Beitrag dargestellt haben.