Nicht fungible Token (NFT) – eine rechtliche Einordnung (Teil 1)

Nicht fungible Token (NFT) – eine rechtliche Einordnung (Teil 1)

Autor
Dr. Tim Kraft
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NFT – spätestens seit dem rückblickend epochalen Verkauf der digitalen Bildcollage „EVERYDAYS: THE FIRST 5000 DAYS“ des Künstlers Beeple im März 2021 scheint es so, als ob diesem Buchstabenkürzel nicht zu entkommen ist. Das hat einen guten Grund. Denn hinter diesem Kürzel verbirgt sich nicht weniger als eine neue, digitale Welt, mit neuen, bislang unbekannten Gestaltungsmöglichkeiten. NFTs ermöglichen etwas, das bislang undenkbar war: die Schaffung und Bewahrung „digitaler Originale“, denen nun ebenso wie einzigartigen körperlichen (Kunst-)Gegenständen ein eigener, besonderer Wert zugeordnet werden kann. Was aber sind NFTs und wie sind sie aus rechtlicher Sicht zu beurteilen? In unserer Artikel-Reihe wollen wir verschiedene Themen rund um NFTs beleuchten.

Was ist ein NFT?

Basis aller NFTs ist die von Bitcoin und anderen „Kryptowährungen“ bekannte Blockchain-Technologie. Dabei handelt es sich um eine Datenbank, in der Informationen abgelegt sind. Besonders an dieser Datenbank ist, dass die Daten nicht an einem einzelnen Ort gespeichert sind und von einer einzelnen Entität kontrolliert werden, sondern dass sie dezentral aufgebaut ist. Einzelne „Blöcke“ sind über ein peer-to-peer Netzwerk verteilt, bauen in einer „Kette“ aufeinander auf und greifen ineinander. Soll eine in einer Blockchain gespeicherte Information geändert werden, müssen alle Blöcke der Kette geändert werden. Dies macht die Blockchain zwar in hohem Maße fälschungssicher, aber auch jede Änderung langwierig und energie- (weil: rechner-)intensiv.

In der Blockchain können sogenannte Smart Contracts angelegt werden. Smart Contracts sind keine Verträge im rechtlichen Sinn, sondern Programme, die gewisse Informationen und Vorgaben ausführen, kontrollieren oder dokumentieren können. Ist ein Smart Contract in einer Blockchain hinterlegt, kann dieser zum Beispiel Transaktionen, die eine Änderung der Blockchain bedingen, an zuvor festgelegte Instanzen melden oder solche Transaktionen auch verhindern.

Was ist aber nun ein NFT?

Ein NFT ist ein auf einer Blockchain mittels eines Smart Contracts hinterlegter „nicht fungibler Token“. Ein „Token“ ist eine Wertmarke, also etwas, das einen Wert vermittelt, wie etwa ein Bezugsrecht für einen anderen Gegenstand oder eine Dienstleistung. Auch eine Zwei-Euro-Münze ist eine solche Wertmarke: sie steht für eine Kaufkraft im Wert von zwei Euro. Diese Zwei-Euro-Münze ist „fungibel“: der ihr zugestandene Wert ist austauschbar, sie kann jederzeit gegen jede beliebige andere, gleichwertige Zwei-Euro-Münze (oder zwei Ein-Euro-Münzen) eingetauscht werden. Ein „nicht fungibler Token“ jedoch ist gerade nicht beliebig austauschbar. Er ist eine einzigartige, nicht austauschbare Wertmarke, da es den Wert, den sie verkörpert nur einmal gibt.

Für das Verständnis der rechtlichen Hintergründe und Fragestellungen von NFTs ist wichtig, zwischen „Token“ und „Asset“ zu unterscheiden. Denn der „Token“ ist eben nur eine Wertmarke – er ist jedoch gerade nicht der Wert an sich. Der Wert, den die Wertmarke vermittelt ist der „Asset“. Mit anderen Worten ist ein NFT nicht mehr, aber auch nicht weniger als ein Berechtigungsschein, der Zugang zu einem „Asset“ vermittelt. Dieser „Asset“ kann alles sein: wie im oben genannten Fall von Beeple ein digital gespeichertes Bild, aber auch jedes andere digital gespeicherte Medium wie Ton- und Bildaufnahmen, oder virtuelle Gegenstände, die in Spielen oder im Metaverse verwendet werden können. Auch körperliche Gegenstände können der einem NFT zugeordnete „Asset“ sein, etwa klassische, besonders wertvolle Automobile, Whiskeys oder Weine . Zum Beispiel stellt der Uhrenhersteller Breitling seinen Kunden auf Wunsch NFTs aus, die als Echtheitszertifikate für Uhren dienen. Und nicht zuletzt sind Kombinationen denkbar, wie es der mittlerweile ebenfalls emblematische „Bored Ape Yacht Club“ vorgemacht hat: hier vermittelt der NFT nicht nur Zugang zu einem einzigartigen digitalen Bild, sondern auch zu einem real existierenden Club und Clubhaus, das nur für Inhaber von „Bored Ape Yacht Club“ NFTs zugänglich ist. Gerade anhand der denkbaren Kombination von analogen und digitalen Werten in einem Asset ist auch klar: der „Asset“ selbst ist (in aller Regel) nicht in der Blockchain hinterlegt. Er befindet sich an einem beliebigen – virtuellen oder realen – Speicherort, zu dem der NFT das exklusive Zugriffsrecht vermittelt.

Zusammengefasst ist ein NFT also eine digitale, in der Blockchain (sehr) fälschungssicher gespeicherte Wertmarke, die ein exklusives Zugriffsrecht auf einen spezifischen, einmaligen Asset erlaubt.

 

In unserem nächsten Artikel beschäftigen wir uns mit der Frage, wie ein NFT rechtlich einzuordnen ist.

 

Bereits in der Reihe erschienene Artikel:

Nicht fungible Token (NFT) – eine rechtliche Einordnung (Teil 2): Was sind NFTs aus rechtlicher Sicht?

Nicht fungible Token (NFT) – eine rechtliche Einordnung (Teil 3): Tokenisieren und Urheberrecht 

Nicht fungible Token (NFT) – eine rechtliche Einordnung (Teil 4): Handel mit NFTs

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